Martin Fries
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#fussnote Juli 2024: Onlineklage und Mückenplage
00:00 Herzlich willkommen!
02:02 Aktuelle Gesetzgebung:
-- Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0611_Erprobungsgesetz_Online_Verfahren.html
08:44 Aktuelle Literatur:
-- Bettina Heiderhoff: Ein großer Lobgesang des BVerfG auf den biologischen Vater als irritierendes Störgeräusch, NJW 2024, 1700-1703
-- Jan F. Hellwig: Zur Bildung von Schadensersatzkategorien bei den §§ 280 ff. BGB, AcP 224 (2024), 188-214
-- Linn-Karen Fischer: Quo vadis § 306 BGB? VuR 2024, 163-168
27:26 Aktuelle Rechtsprechung
-- Mehrvaterschaft: BVerfG v. 9. April 2024, 1 BvR 2017/21, openjur.de/u/2486174.html
-- Mückenplage bei...
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#fussnote Juni 2024: Handbuchdiebe und Oldtimerliebe
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00:00 Herzlich willkommen! 00:27 Aktuelle Gesetzgebung: Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 Volltext unter eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401069 12:55 Aktuelle Literatur: Johanna Croon-Gestefeld: Das Recht auf Reparatur - Vorschläge aus Brüssel, ZEuP 2024, 379-406 Christian Gomille: Informationshaftung von Influencern, JZ 2024, 386-394 Benjamin Lahusen: Der Hirntod de...
#fussnote Mai 2024: Gatte im Keller und Gastwirt im Himmel
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00:00 Herzlich willkommen! 00:32 Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Dokumente unter www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Aenderung_Zustaendigkeitsstreitwert.html 05:14 Aktuelle Literatur: Johannes Kruse: § 313 BGB in...
#fussnote April 2024: Unschöne Reparaturverläufe und unwirksame Hausverkäufe
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00:00 Herzlich willkommen! 00:17 Aktuelle Gesetzgebung: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Modernisierung_Schiedsverfahrensrecht.html?nn=110518 07:48 Aktuelle Literatur: Barbara Buchalik und Mareike Christine Gehrmann: Von Nullen und Einsen zu Paragraphen: Der AI Act, ein Rechtscode für Künstliche...
#fussnote März 2024: Handtuch Habersack?
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00:00 Herzlich willkommen! 00:27 Gesetzgebung: Zum Vorschlag für einen neuen Art. 11a VRRL: Carsten Föhlisch und Daniel Löwer: Aller guten Dinge sind drei - Bestellbutton, Kündigungsbutton und jetzt der Widerrufsbutton, CR 2024, 116-121 07:47 Literatur: Christoph Holthusen: Rechtliche Folgen von Umgehungsgestaltungen beim Verbrauchsgüterkauf, NJW 2024, 241-246 Hanns Prütting: Anwaltliche Unabhä...
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Philipp Sandner über Blockchain und Bitcoin: ruclips.net/video/xXpeFzxDLfA/видео.html Nachruf von Katharina Gehra: Nachruf von Katharina Gehra, financefwd.com/de/philipp-sandner-nachruf/
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00:00 Herzlich willkommen! 02:24 Aktuelle Gesetzgebung: KapMuG-Novelle, www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_KapMuG_ReformG.html 09:54 Aktuelle Literatur: Daniel Wolff: Lernen im Jurastudium, JuS 2023, 1089-1098 Karsten Schmidt: Neues Personengesellschaftsrecht, JuS 2024, 1-8 Franziska Herrmann: Going Digital - A European Copyright Perspective on E-Lending, ZGE 15 (2023), 295-33...
#fussnote Dezember 2023: Bitte Erbe und bitte Feedback!
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00:00 Herzlich willkommen! 00:14 Aktuelle Gesetzgebung: 11. GWB-Novelle, www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/294/VO.html 04:31 Aktuelle Literatur: Tomas Kuhn: Vom Sachverhalt zu den Normvoraussetzungen und wieder zurück - gelingende Subsumtion in (Zivilrechts-) Klausuren auch ohne Kenntnis von Streitständen (Teil 1), JURA 2023, 1233-1242 Beate Gsell, Caroline Meller-Hannich und Astrid Stadler: Prozes...
#fussnote November 2023: Sachwalter und Sofatutor
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00:00 Herzlich willkommen! 00:16 Aktuelle Gesetzgebung: Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), www.gesetze-im-internet.de/vdug/BJNR1100B0023.html 08:29 Aktuelle Literatur: Daniel Effer-Uhe: Überlegungen zur Automatisierbarkeit der Rechtsanwendung, JZ 2023, 833-842 Kevin Rösch und Eric Schießer: W(ie) G(eht’s)? - Rechtsfragen zu (studentischen) Wohngemeinschaften, JURA 2023, 1114-1120 Mari...
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Комментарии

  • @user-mg6iz7lv8y
    @user-mg6iz7lv8y 6 дней назад

    Könnten Sie vielleicht sagen, wieso für § 878 BGB Gutgläubigkeit nicht erforderlich ist? Ich kann mir bestimmte Dinge nicht merken, wenn ich es nicht ganz durchdrungen habe.

  • @ntrannt11
    @ntrannt11 7 дней назад

    Zunächst einmal vielen Dank, Ihre Videos helfen mir bei der Examensvorbereitung sehr! Ich hätte eine Frage bzgl. §§ 1304, 1314 I Nr. 2 BGB - wieso wird in § 1314 nochmal Bezug zur Geschäftsunfähigkeit genommen; stellt § 1304 nicht auch eine, ich nenne sie mal "Kann-Vorschrift" wie § 1303 S. 2 dar, dass die Ehe garnicht möglich und somit nichtig ist, ohne dass es einer Aufhebung bedarf?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 7 дней назад

      Exzellente Frage! Das ist systematisch kaum erklärbar. Entweder man würgt den an sich klaren Wortlaut von § 1304 BGB so hin, dass man in Zusammenschau mit § 1314 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine von einem Geschäftsunfähigen geschlossene Ehe doch für zunächst wirksam hält. Oder man lässt § 1304 BGB in Ruhe und betrachtet die Aufhebung solcher Ehen als rein deklaratorisch. Mir ist Letzteres sympathischer...

  • @Ben_B.
    @Ben_B. 11 дней назад

    Sollte man in der Klausur immer 2-3 Sätze schreiben, ob ein Schutzgesetz vorliegt, obwohl es selbstverständlich ist (z.B. bei §858)?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 7 дней назад

      Es ist nicht falsch, den Schutzgesetzcharakter kurz zu begründen, ich würde es aber nicht anstreichen, wenn das fehlt.

  • @Ben_B.
    @Ben_B. 11 дней назад

    Hallo Herr Prof. Fries, vielen Dank für das Hochladen ihrer Vorlesung. Sie erklären super und durch die jeweiligen Beispiele aus der Rechtsprechung lernt man nicht mehr so abstrakt. Ich hätte jedoch eine Frage: Unter welchen Umständen werden Vorsorgeaufwendungen ersetzt und wie? Wenn z.B. mein Mitarbeiter mit dem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt wird, ich jedoch für solche Situationen einen Ersatzwagen parat habe. Darf man den Schädiger so stellen, dass er den Schaden zu ersetzen hat, den der Geschädigte ohne Einsatz des Ersatzwagens erlitten hätte? (z.B. entgangener Gewinn) Die Kosten für den Ersatzwagen (für 10.000€ gekauft gehabt) muss er bestimmt nicht zahlen, oder?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 7 дней назад

      Das ist umstritten; überwiegend würde man aber nur denjenigen Gewinn in den Schadensersatz einbeziehen, der auch tatsächlich entgangen ist. Und man würde Vorsorgeaufwendungen nicht mit einbeziehen.

  • @benjaminluu2313
    @benjaminluu2313 12 дней назад

    Dankeschön! Super Vorlesung. Ich würde auf E-Learning umsteigen und finde Ihre Vorlesung super. Hat sich was im Sachenrecht seit 2021 geändert? Oder sind die Inhalte noch aktuell? Liebe Grüße

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 12 дней назад

      Hat sich nix geändert, das Sachenrecht ist was für die Ewigkeit! 🤩

  • @jw1209
    @jw1209 12 дней назад

    Schön, dass Sie diesen Podcast machen. Vielen Dank!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 12 дней назад

      Vielen Dank für die nette Rückmeldung!

  • @yazui.i.9368
    @yazui.i.9368 13 дней назад

    Ich bin im Erstsemester in Jura und ich bin noch etwas weit weg von den Examen, nichtsdestotrotz finde ich diese Videos sehr Interessent und natürlich Informativ, etwas mehr Jura in meinen Leben hinein zu integrieren. Ich kam zum ersten mal mit ihrem Content in Kontakt durch ihre BGB AT Podcast Reihe ( auf Empfehlung meines AG Leiters im BGB AT) , welche die Inhalte noch einmal einfacher und verständlicher für mich gemacht haben, Vielen Dank für ihre Arbeit und Bemühungen, sie erleichtern mir und andere das Studium sehr!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 13 дней назад

      Das freut mich sehr, vielen Dank für die Rückmeldung!

  • @floriansen6001
    @floriansen6001 14 дней назад

    Relativ fragwürdiges Ergebnis bei dem Pferdefall. Dann haben künftig die Züchter ja keine wesentlichen Anreize mehr, diese genetische Disposition herauszuzüchten. Vielleicht ein argumentum ad "ökonomische Analyse des Rechts im weiteren Sinne". Meine Intuition wäre gewesen, dass man "mildernd" vielleicht irgendwie eine Art Mitverschulden des Käufers anrechnen kann oder eine Schadensminderungspflicht, der prozentualen Höhe nach entsprechend der Wahrscheinlichkeit, dass ein zufälliges Pferd diese Disposition hat

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 14 дней назад

      Das Problem ist, dass der Käufer die Mücken nicht unter Kontrolle hat. Er wird den Gaul ja nicht einsprühen...

  • @schahah
    @schahah 14 дней назад

    Wie jedesmal sehr informativ und so praxisnah 🎉 vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Da hat man mehr Lust und Laune für das Examen zu lernen 😅

  • @laaurasophie
    @laaurasophie 14 дней назад

    Einfach ein mega Format. Vllt kann man im Titel irgendwie deutlicher machen was dieses Format ist, denke das würde die Reichweite extrem erhöhen. Selbsterklärend ist es finde ich nicht. Danke für Ihre tolle Arbeit.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 14 дней назад

      Ich überlege, wie das aussehen könnte. Wenn ich da "Examensrelevante News zu BGB und ZPO" hinschreibe, ist der Titel so gut wie voll. Haben Sie eine gute Idee? :-)

    • @Hendrik723
      @Hendrik723 13 дней назад

      Ich empfehle es anhand des kurzen und bündigen Namens „Fussnote“ in interessierten Kreisen. Und damit findet man das Angebot auch treffsicher.

  • @vroniXD
    @vroniXD 16 дней назад

    Es ist ein super Fachvortrag :) besteht die Möglichkeit, dass die Folien eingeblendet werden?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 14 дней назад

      @@vroniXD Bei der nächsten Auflage…

  • @margarita2958
    @margarita2958 19 дней назад

    Dieser Format gefällt mir sehr gut! Machen Sie bitte weiter! Würde regelmäßig Ihre Podcasts sehr gerne hören, da ich gerade in Elternzeit bin und keine Zeit zum Lesen habe.. Bei mir steht das Referendariat nun an und möchte immer auf dem Laufenden bleiben ⚖️

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 14 дней назад

      @@margarita2958 Nächste Folge kommt heute…

  • @aliceanonym
    @aliceanonym 21 день назад

    Hey, bei dem Fall mit dem Rottweiler wo der Tierarzt gebissen wurde, warum musst der Tierarzt denn da nicht nach § 834 als Tieraufseher haften? Dahinter steckt doch ein Behandlungsvertrag zwischen Tierarzt und Halter, oder zumindest ein Dienstvertrag. Oder konnte der Tierarzt sich gem. § 834 S.2 BGB exkulpieren? Danke für die tolle Vorlesung! ;)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 14 дней назад

      @@aliceanonym Gute Frage! Man liest in die Übernahme der Aufsicht in § 834 BGB ein gewisses Element von Dauer und eigenständiger Betreuung hinein. Kurz gesagt: Wer das Tier nicht füttern muss, kann kaum unter § 834 BGB fallen…

  • @maximilian8609
    @maximilian8609 22 дня назад

    Super Videos! Die didaktische Struktur ist klasse!

  • @Maik1968
    @Maik1968 26 дней назад

    Hallo Herr Fries, für meine Vorbereitung auf die Klausur Wirtschaftsprivatrecht II am Samstag im Bachelor BWL wieder mal sehr hilfreich! Und Ihre unterhaltsame Art lässt sich den Stoff gut einprägen! Aus dem Rheinland wieder viele Grüße!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 25 дней назад

      Vielen Dank und herzliche Grüße zurück!

  • @mslalalove4982
    @mslalalove4982 29 дней назад

    Sehr gutes Video! Vielen Dank dafür. Ich hätte aber mal eine Frage zu § 2303: Wenn der Erblasser als einzigen Erben einen Minderjährigen benennt und zugleich einen Volljährigen enterbt. Hat dann der Volljährige enterbte einen Anspruch aus § 2303 gegen den Minderjährigen? Weil die Herausgabe des Nachlasses würde für ihn ja einen rechtlichen Nachteil darstellen. Bzw. wie ist es bei § 2325, wenn der Erblasser einen Minderjährigen beschenkt hat und der Pflichtteilsberechtigte dagegen nun vorgehen will. Kann er den § 2325 gegen eine Minderjährigen geltend machen? Ich freue mich über Ihre Antwort. 😊

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 25 дней назад

      Ja, auch Minderjährige können Anspruchsgegner von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sein. Die Erfüllung dieses Anspruchs ist in der Tat ein rechtlicher Nachteil (Geld wird vom Konto des Mj wegüberwiesen), insofern kann das Kind das nicht alleine tun.

  • @amr3382
    @amr3382 29 дней назад

    Hallo Herr Fries, ich verstehe den Wettlauf der Sicherungsgeber nicht so ganz. Denn im Falle der Befriedigung des Gläubigers durch die Pfandschuldnerin geht ja die Hauptforderung samt Bürgschaft auf diese über gem. § 1225 S.1 BGB. Und in diesem Falle sagt doch der § 1225 S.2 BGB doch, dass der § 774 BGB entsprechend anzuwenden ist. Für mich bedeutet das, dass die Pfandschuldnerin egal wie schnell Sie "wettläuft" gegen die Bürgin bei entsprechender Anwendung des § 774 II BGB nie voll durchgreifen kann, sondern nur gem. § 426 I S.1 BGB zu gleichen Anteilen. Die Bürgin wäre doch also über §§ 1225 S. 2, 774 II, 426 I S.1 BGB vor einem "vollen" Durchgriff durch die Pfandschuldnerin geschützt. Anders sieht es doch nur aus, wenn die Bürgin der Pfandschuldnerin zuvorkommt und den Gläubiger befriedigt, denn dann gilt der § 774 II nicht und deshalb gibt es die herrschende Meinung, die den Durchgriff der Bürgin ggü der Pfandschuldnerin über die analoge Anwendung der §§ 774 II, 426 I S. 1 BGB nur anteilig zulässt. Und was bedeutet eigentlich bei Ihrem Skript der Satz "die Pfandschuldnerin erwirbt bei Zahlung nur ungesicherte Forderung" bei der "einen Ansicht" bezüglich des oben dargestellten Problems? Ich meine egal ob die Bürgin oder die Pfandschuldnerin zuvor den Gläubiger befriedigt, erhalten doch beide doch die Hauptforderung mit der Sicherung der jeweils Anderen (§774 I S. 1/§ 1225 S.1), oder nicht? Viele Grüße!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 25 дней назад

      § 774 Abs. 2 BGB verhindert nicht die Vollbefriedigung der Pfandschuldnerin, wenn die andere Sicherungsgeberin nicht auch Pfandschuldnerin ist. Mit anderen Worten: Die Schwäche des § 774 BGB liegt darin, dass er nur greift, wenn zwei Sicherungsgeber dieselben Sicherungen gegeben haben (Bürge + Bürge, Pfandschuldner + Pfandschuldner usw.). Mit noch anderen Worten: Wenn man über die Brücke des § 1225 S. 2 BGB zum § 774 BGB kommt, muss man letzteren wie folgt lesen: "Mitpfandschuldner haften einander nur nach § 426." - Schließlich zu Ihrer abschließenden Frage: Dass der Pfandschuldner ein ungesichertes Recht erwirbt, ist tatsächlich mit dem Gesetz nicht vereinbar; es handelt sich um eine absolute Mindermeinung.

  • @user-yn3uj4vw3r
    @user-yn3uj4vw3r Месяц назад

    Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit!

  • @janesa5097
    @janesa5097 Месяц назад

    Sie würden argumentieren Das Besitzrecht aus einem Mietvertrag Ist im Zweifel höher als aus einem Leihvertrag?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 25 дней назад

      Eigentlich nicht. Besitzrecht ist Besitzrecht. Allerdings lässt sich die schuldrechtliche Causa dafür beim Leihvertrag wesentlich einfacher durch Kündigung beenden.

  • @horsthorst1880
    @horsthorst1880 Месяц назад

    Vielen dank für das hochladen. Ich hätte jedoch eine Frage bzgl. Des Skripts. Ist es gewollt, dass dort ab Seite 64 keine Zeichnungen mehr vorzufinden sind?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 25 дней назад

      Ja, da dürfen Sie selbst den Griffel in die Hand nehmen. :)

  • @janesa5097
    @janesa5097 Месяц назад

    Gibt es das Gesamthandseigentum Bei der BGB Gesellschaft nach dem Mopeg eigentlich noch? Wenn wohl nur bei der nicht rechtsfähigen GbR?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast 25 дней назад

      Das ist in der Tat umstritten, aber wie Sie sagen, wird das jetzt vor allem noch für die nicht-rechtsfähige GbR diskutiert.

  • @janesa5097
    @janesa5097 Месяц назад

    Bei Minute 1:30:00 ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Das jeder über seinen Anteil separat verfügen kann ist gerade prägendes Element der Gesamthand (§2033(1)).

  • @janesa5097
    @janesa5097 Месяц назад

    Kann man Miteigentum (§1008) an irgendeiner Sache haben OHNE gleichzeitig auch Bruchteilsgemeinschafter (§741) zu sein?

  • @gargoyle7863
    @gargoyle7863 Месяц назад

    Die Meinungsstreit am Ende der Vorlesung: Muss man die überhaupt jemals führen, oder folge ich einfach "stillschweigend" der h.M. und bauen die Prüfung des zweiten Versäumnis so auf, dass ich einfach nur "Säumnis des Beklagten" und "Antrag des Kläger" prüfe? 🤔

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Es kommt darauf an: Wenn es im Sachverhalt einen Fingerzeig gibt, dass hier ein Problemschwerpunkt liegen sollte, ist es vermutlich sinnvoll, Für und Wider in einiger Ausführlichkeit darzustellen. Andernfalls würde ich das nicht zu sehr aufbauschen...

    • @gargoyle7863
      @gargoyle7863 Месяц назад

      @@jurapodcast 👍 Danke für die schnelle Antwort! 🙂

  • @GS-nj7wq
    @GS-nj7wq Месяц назад

    Danke Bro du hast mich gerettet 💪🏼

  • @hoshipu3375
    @hoshipu3375 Месяц назад

    Zu § 1307 BGB: Was ist mit gleichgeschlechtlichen Verwandten, die heiraten wollen? In einem solchen Fall wäre das Hauptargument (erhöhtes Risiko für Nachkommen mit Behinderungen) doch zu schwach um das Verbot zu begründen, oder? Zu § 1359 BGB: Wäre es nicht eine gerechtere Lösung für den Regresskreis, dass der nicht-privilegierte Schädiger nur 50% des Schadenersatzes erbringen muss? Die restlichen 50 % würden sich ja durch die innereheliche Haftungsbegrenzung aufheben. PS: Vielen Dank für Ihre Vortragsreihen! So hat man wieder Motivation und Spaß im Studium! 🙏⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      § 1307 BGB ist nicht beschränkt auf verschiedengeschlechtliche Ehen, Ehegatten im zeugungsfähigen Alter usw. Man könnte das im Hinblick auf Art. 6 GG auf die verfassungsrechtliche Probe stellen, bis dahin bleibt es aber erst einmal dabei. - Zum Regresskreisel: Ein 50%-Anspruch gegen den nicht-privilegierten Schädiger ist gut vertretbar, dogmatisch aber nicht einfach zu begründen.

    • @hoshipu3375
      @hoshipu3375 Месяц назад

      @@jurapodcast Danke, ich werde die Begründungen mal versuchen!

  • @danielz1428
    @danielz1428 Месяц назад

    Tolle Vorlesung! Finde diese EU-Richtlinien-Vorschriften des BGB so ätzend zu lernen. Mit diesen Videos fällt es mir deutlich leichter. Eine Playlist für das gesamte examensrelevante Verbraucherrecht wär toll :)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Vielen Dank für die Anregung!

  • @Patrick-vv7cn
    @Patrick-vv7cn Месяц назад

    Solche Inhalte sind doch jene, die RUclips wieder so unglaublich wertvoll machen. Haben Sie Vielen Dank! Top Reihe mit hohem didaktischen Wert. Dankeeeeee!!!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Danke Ihnen für die nette Rückmeldung!

  • @robin_999
    @robin_999 Месяц назад

    Sehr geehrter Herr Fries, eine Frage die mich interessiert, die mir leider selbst der MüKo nicht beantworten kann ist ob § 566 BGB auch auf Schenkungen anzuwenden ist? Nach dem Telos von § 566 würde ich sagen ja, nach dem Titel würde ich sagen nein.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Die Überschrift von § 566 BGB ist unglücklich und sehr missverständlich. Wie der Wortlaut der Vorschrift selbst sagt, ist die schuldrechtliche Causa eigentlich unerheblich; der Tatbestand verlangt nur eine "Veräußerung", also einen (dinglichen) Eigentumsübergang. Ob die schuldrechtliche Causa ein Kaufvertrag oder eine Schenkung ist, ist völlig egal. Siehe etwa Harke in BeckOGK BGB, 4/2024, § 566 Rn. 33; Herrmann in BeckOK BGB, 5/2024, § 566 Rn. 6; Häublein in MünchKommBGB, 2023, § 566 Rn. 17.

  • @WG20234
    @WG20234 Месяц назад

    Sehr geehrter Dr. Fries, ich habe eine Frage zum Sachenrecht. Wenn ein Käufer eine Sache unter Eigentumsvorbehalt vom Verkäufer erwirbt und diese dann als Sicherung an eine Bank übereignet, die gutgläubig ist und sie weiter an einen Investor übereignet, der Käufer jedoch den Kaufpreis nicht zahlt und der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Verkäufer dann die Herausgabe der Sache vom Käufer verlangen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Ich sag's mal relativ kurz: Der gutgläubige Erwerb braucht einen Rechtscheinsträger (Publizität), und das ist der Besitz. Wenn die Bank und der Investor Besitz erlangen, kann das also funktionieren, ansonsten wird's schwierig. Näher nachzulesen in §§ 932 ff. BGB. ;-)

  • @tartaros2072
    @tartaros2072 Месяц назад

    Ich habe eine Frage zu 54:47. Dort sagen sie, dass E einen Anspruch gegen den (bösgläubigen) B aus §§ 989, 990 I BGB hat. Aber hat E diesen Anspruch nicht wegen § 991 I BGB nur wenn auch M bösgläubig war?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Gute Frage! Die Antwort steht im Gesetz: § 990 Abs. 1 BGB bezieht sich schon nach seinem Wortlaut nur auf den Ersatz von Nutzungen, nicht auf den Schadensersatz.

    • @tartaros2072
      @tartaros2072 Месяц назад

      @@jurapodcast Oh, ja. Das hatte ich irgendwie überlesen. Entschuldigung. Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • @CamillEhinger
    @CamillEhinger Месяц назад

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fries, das von Ihnen empfohlene Buch „Die BGB-Klausur“ von Wagner / McColgan halte ich für eines der besten juristischen Klausurbücher überhaupt. Hier wird wirklich sehr in die Tiefe gehend das Thema angegangen. Es ist auf jeden Fall eine sehr gute Investition, um sich ernsthaft und fundiert mit den vielfältigen Themen des BGB´s zu beschäftigen und so eine stabile Basis für das ganze weitere Studium zu schaffen. Herzlichen Dank für diesen Tipp.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Sie sind ja so begeistert, dass man fast denken könnte, dass Sie die Autoren persönlich kennen... ;-)

    • @CamillEhinger
      @CamillEhinger Месяц назад

      @@jurapodcast Ich bin seit November 2023 Rentner und habe gemerkt, dass ich mich als Nichtjurist zwar im Arbeitsrecht ganz gut auskenne (war auch 15 Jahre ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht), mir aber die juristischen Grundlagen fehlen. Durch Zufall bin ich auf Ihre Reihe „Einführung in die Rechtswissenschaften“ gestoßen und habe mir nun vorgenommen, mich mit Hilfe Ihres Rechtsportals grundlegend mit allen Facetten des Rechts zu beschäftigen. Ich kenne die Autoren überhaupt nicht, aber ich finde, dass das von Ihnen empfohlene Buch im Gegensatz zu den Fallbüchern der Repetitorien viel tiefer in die Materie der Fallbearbeitung eindringt. Sehr interessant fand ich z.B. die Darstellung aus der Sicht der Klausurersteller.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      @@CamillEhinger Umso wertvoller ist Ihre Einschätzung, herzlichen Dank!

  • @dr.marcmewes291
    @dr.marcmewes291 Месяц назад

    ach ja, stimmt: Hans-Peter Schwintowski, „Juristischen Methodenlehre“

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Und dazu Lahusen, Goldene Zeiten, KritV 2006, 398-417...

  • @laaurasophie
    @laaurasophie Месяц назад

    So ein cooles Formant. Danke. Verdient mehr Aufmerksamkeit. Kleine Kritik: der Titel "Fußnote" verrät nicht wirklich was dahinter steckt, dadurch kam ich leider selbst monatelang nicht drauf.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Vielen Dank für das Feedback; ich überlege mal, wie ich das aufgreifen kann!

  • @dr.marcmewes291
    @dr.marcmewes291 Месяц назад

    Fintech-Handbuch : Plagiatsskandal erschüttert Bafin Von Jochen Zenthöfer Faz 10.05.2024,

  • @Maik1968
    @Maik1968 Месяц назад

    Hallo Herr Fries, bevor ich in Ihre Fussnote einsteige, viele Grüße nach Berlin und ich hoffe, Sie sind in Ihrer neuen Position an der Bucerius Law School gut angekommen. Alles Gute Ihnen und nun schaue ich mir mal die neue Folge an 👍🍀🌞

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Vielen herzlichen Dank! BSP Law School übrigens… 😉

    • @Maik1968
      @Maik1968 Месяц назад

      @@jurapodcast oh je, sorry, ähnelt sich ja sehr. Okay: Business and Law School 👍

  • @yskeagan8358
    @yskeagan8358 Месяц назад

    Wichtige Tipps und Anleitungen für den Umgang mit Sorgerechtsfragen habe ich online gefunden.

  • @Simon-og3ht
    @Simon-og3ht Месяц назад

    ❤️

  • @robin_999
    @robin_999 Месяц назад

    58:28 Folgende Frage: Wenn ich selbst als Mieter den Schaden verursacht habe der zur Mietminderung führen würde, könnte man dann nicht argumentieren das ich meinem Vermieter gegenüber ohnehin zum Schadenersatz verpflichtet bin und dieser auch meine potentielle Mietminderung beinhalten würde? Daher könnte der Vermieter das was ich als Mietminderung weniger zahle ohnehin von mir Verlangen und daher wäre es entgegen Treu und Glauben gem. § 242 ( dolo agit Einrede) wenn ich die Minderung trotzdem vornehme?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Völlig richtige Überlegung! Es gibt zwei Möglichkeiten, das rechtlich abzubilden: Entweder man bejaht eine Mietminderung und zugleich einen Schadensersatzanspruch des Vermieters und verrechnet das dann bzw. hält die einseitige Durchsetzung der Mietminderung mit § 242 BGB auf. Oder man lässt von vornherein die Mietminderung an der Selbstverursachung scheitern.

  • @aliceanonym
    @aliceanonym Месяц назад

    Vielen Dank für die super Vorlesung! ☺

  • @okalinkl
    @okalinkl Месяц назад

    Danke für das lehrreiche Video! Beim Teil mit dem Geheißerwerb, frage ich mich, warum man beim Abhandenkommen auf die M und nicht auf die K abstellt? Die Definition des Abhandenkommens lautet doch: kein unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes beim Eigentümer oder dessen Besitzmittler. Die M war ja nie Eigentümerin, also müsstest man doch eigtl auf K abstellen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten. Liebe Grüße :)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Völlig richtig, da sind mir schlicht die Buchstaben durcheinander gekommen. Ich habe das sicherheitshalber in der Lösungsskizze noch einmal explizit hingeschrieben. Vielen Dank für den Hinweis!

  • @janesa5097
    @janesa5097 2 месяца назад

    01:02:40 Also ist die Mieterin sowohl "Besitzmittlerin" ALS AUCH "Fremdbesitzerin"?

  • @janesa5097
    @janesa5097 2 месяца назад

    00:28:05 Ist eine Mietwohnung nicht eher ein Sachteil, anstatt eine Sache? Es gibt ja in Städten in der Regel mehr Familienhäuser.....

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Gute Frage! Überwiegend begreift man eine Wohnung als eigene Sache bzw. zumindest als separates Besitzobjekt. Besonders gut nachvollziehbar ist das natürlich, wenn an der Wohnung separates Eigentum nach dem WEG besteht.

  • @janesa5097
    @janesa5097 2 месяца назад

    01:20:00 in dem Teilmengenschema, wie ist da die Gebrauchsgewährung einzuordnen (§535(1))?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Der Gebrauch erlaubt das Ziehen von Nutzungen und noch mehr, nämlich das Ausschließen Anderer. Im Grunde überträgt der Eigentümer alles, was ihm von Gesetzes wegen (§ 903 BGB) zusteht, mit dem Besitz auf denjenigen, dem der Gebrauch gewährt wird, z.B. auf den Mieter.

  • @ariya2393
    @ariya2393 2 месяца назад

    Vielen Dank für das Video. Ich habe mal eine Frage zum Aufbau...Was ist die beste Vorgehensweise, wenn man die Unwirksamkeit einer Sache prüfen will und mehrere Anker dafür hat, beim ersten sich aber noch nicht entscheiden will, weil es strittig ist und man so zum anderen geht, wo man dann dort die Entscheidung trifft, sodass es auf die Streitentscheidung für den ersten Anker nicht mehr ankommt..also wie würde man das am besten auch formulieren..falls, ich zu verwirrend schreibe, ich meine dort, wo wir die Unwirksamkeit der Klausuel nach 312e prüfen, es offenlassen und dann wegen 305c die Unwirksamkeit bejahen...sagt man dann in der Klausur " Der Streitentscheid kann möglicherweise dahinstehen, wenn die Klausuel aus anderen Gründen unwirksam ist" ?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Ganz genau so, wie Sie vorschlagen: Wenn ich mich schwertue, Problem A zu entscheiden, beende ich die Diskussion zu Problem A vorläufig mit dem Hinweis darauf, dass die Entscheidung dahin stehen kann, wenn sich die Unwirksamkeit der fraglichen Klausel ohnehin aus Problem B ergibt. Dann sollte man am Ende der Bearbeitung von Problem B nur auch noch einen Satz anfügen, dass damit die Beurteilung von Problem A tatsächlich offenbleiben kann. Ich habe diesen Kniff des "Dahinstehenlassens" vor allem aus Repetitorenmund gehört; und man kann das sicher so machen, es ist aber nicht der einzig richtige Weg, immerhin drückt man sich ja auch vor einer eigenen Meinung zu Problem A. Deswegen ist es auch absolut in Ordnung, Problem A zu entscheideni und sich danach - unabhängig vom Ergebnis der Prüfung zu Problem A - Problem B zu widmen.

  • @jw1209
    @jw1209 2 месяца назад

    Eine Frage zum 3-Schritt, um einen Ehevertrag "unwirksam" werden zu lassen: Ein Problem, was ich in der Anwendung des § 138 I BGB sehe, ist, dass die Rechtsfolge die Nichtigkeit des Ehevertrags begründen würde. D.h. wenn eine Drucksituation ausgenützt würde, würde der Ehevertrag unwirksam. Der benachteiligte Ehepartner würde dann aber ebenso wenig profitieren, weil ohne Ehevertrag auch keine Gütergemeinschaft besteht. Und ohne die Gütergemeinschaft könnte aus dieser kein Nutzen gezogen werden für die benachteiligte Person. Müsste nicht dann die Rechtsfolge angepasst werden, wie es die Rspr. bei § 242 BGB macht, dass der Ehevertrag an sich wirksam ist, aber die jeweilige Klausel allein nur unwirksam ist bzw. sich nicht darauf berufen werden kann?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Sittenwidrig sind Eheverträge vor allem, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütergemeinschaft müsste man sich schon arg verrenken, um einen Fall zu konstruieren, wo gerade das Zusammenfließen des Vermögens krass einseitig ist. Vielleicht wäre es theoretisch denkbar, dass ein gewiefter, aber mittelloser Schurke seine schwerreiche, aber auch sehr gutgläubige Gattin in eine Gütergemeinschaft lockt. Aus der Rechtsprechung ist mir ein solcher Fall aber nicht bekannt...

  • @janesa5097
    @janesa5097 2 месяца назад

    Ich verstehe nicht warum Sie und das Gesetzt in §1943 von "Annahme" der Erbschaft sprechen. Diese geht doch per §1922/1942 qua Gesetz ohne Annahme über. Auch §788 ZPO spricht von "Annahme" welche ja nicht nötig ist wegen dem Erwerb von Rechts wegen. Oder ist Annahme synonym zu "nicht ausschlagen"?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Auch wenn man die Annahme wegen § 1943 Hs. 2 BGB nicht erklären muss, gibt es sie doch, sie spielt nur meistens keine Rolle, weil es in den meisten erbrechtlichen Fällen um einen insgesamt werthaltigen Nachlass geht, um den sich die Leute reißen...

    • @janesa5097
      @janesa5097 Месяц назад

      @@jurapodcast Also lesen Sie das Gesetz so, das solange eine gewissen Attraktivität / Zusammensetzung des Nachlasses nicht gegeben ist eine Annahme notwendig ist und erst ab gewisser Werthaltigkeit der Erbschaft der "vonselbsterwerb" eintritt?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      @@janesa5097 Gut, dass Sie fragen: Nein, so meinte ich es nicht. Sondern ich wollte sagen, dass die meisten Leute das Erbe haben wollen und deswegen die Ausschlagungsfrist verstreichen lassen und dies auch im Nachhinein nicht bereuen. In diesen Fällen streitet man sich dann später nicht über Annahme oder Nichtannahme, sondern über ganz andere Themen, z.B. Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Pflichtteile, Nachlassbestand, Nachlasswert etc.

    • @janesa5097
      @janesa5097 Месяц назад

      @@jurapodcast Also einigen wir uns darauf das "Annahme" gleichbedeutend ist mit "nicht ausschlagen"? "Annahme" wäre in diesem Fall dann nicht "aktives tun", sondern "aktives unterlassen". Ich störe mich daran das das Gesetz auch beim Besitz/Rechtsübergang von einem passiven Automatismus spricht (§857/1922) dann an anderer Stelle aber eine aktive "Annahme" erforderlich macht. Das widerspricht sich finde ich.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      @@janesa5097 Wieder bin ich kleinkariert: "Annahme" ist die Akzeptanz der Erbenstellung. "Nicht ausschlagen" führt zur Fiktion der Annahme und damit zur Akzeptanz der Erbenstellung. Der winzige Unterschied ist also der Zwischenschritt der Fiktion im zweiten Falle.

  • @LeyCarnifex
    @LeyCarnifex 2 месяца назад

    Ich finde es schön, dass der McDonald'-Kaffee-Fall mal in einer Vorlesung so angesprochen wurde. Dieser Fall wird viel zu oft als Beispiel für die "Dummheit" von US-Amerikanern genutzt, dabei wurde die betroffene Dame nicht gewarnt, dass ihr Kaffee _so_ übertrieben heiß war, konnte damit auch in keinster Weise rechnen und hat sich _die Genitalien schlimm verbrüht_ - alles nur, weil McDonald's die Möglichkeit sah, noch ein kleines Bisschen mehr Gewinn zu machen, egal, ob Menschen dadurch in die Gefahr einer solchen Gesundheitsschädigung gebracht werden

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Generell sollte man sich anderen Rechtsordnungen gegenüber um Bescheidenheit bemühen... :)

  • @kloner8673
    @kloner8673 2 месяца назад

    Vielen Dank für diese Vorlesungsreihe. Ich habe noch eine Frage bezüglich der Thematik des sog. digitalen Nachlasses. Der digitale Nachlass ist im Grunde per Definition alles, was ein Erblasser im Internet oder digital hinterlässt... Dazu zählen unter anderem Posts, Fotos, Benutzerkonten oder sonstige Dokumente. Entsprechend §1922 gehen die Rechte an den digitalen Vermögenswerten als Ganzes über. Wenn der Erblasser nun verschiedenste Onlinekonten besaß (Facebook-Account, Instagram-Account, Mail-Account), haben die Erben vermutlich in den meisten Fällen keine Zugangsdaten. Wenn die Erben die Löschung oder Herausgabe digitaler Daten anstreben, wäre dies grundsätzlich mittels des Erbscheins möglich oder ist hier eher ein Europäisches Nachlasszeugnis zu empfehlen? Inwiefern sind die internationalen Diensteanbieter verpflichtet die digitalen Daten herauszugeben? Im Zweifel wird man sich mit dem jeweiligen Diensteanbieter selbst auseinandersetzen müssen...

    • @jurapodcast
      @jurapodcast Месяц назад

      Da gibt es noch keine einheitliche Linie. Bei international tätigen Diensteanbietern dürfte ein Europäisches Nachlasszeugnis aber mittelfristig die höhere Autorität genießen...

  • @milananauen
    @milananauen 2 месяца назад

    Vielen Dank! Sehr nützlich, wenn man sich als Gerichtsdolmetscher aufs Dolmetschen bei Verfahren dieser Art vorbereiten möchte. :)